Das Projekt “the children’s pay” ist inspiriert von Pieter Bruegels Gemälde “Kinderspiele” (datiert 1560, zu sehen im Kunsthistorischen Museum Wien) und dem Artikel 31 der Konvention der UN Kinderrechte:

Artikel 31
 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung]

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und alters- gemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Artikel 31 Recht auf Kultur, Spiel und Freizeit

(Erläuterung für Kinder / Autor UNICEF)

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ So steht es in der Konvention. Und so ist es auch: Ruhe, Freizeit und natürlich Spielen sind für uns alle extrem wichtig. Deshalb haben alle Kinder ein Recht darauf! Dazu gehört ganz besonders auch die Teilnahme am kulturellen Leben, wie zum Beispiel kindergerechte Filme, Bücher, Museen, Theaterstücke und so weiter.

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